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Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steinbach e.V.

Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. Details zur Beratungsbefugnis finden Sie auf unserer Seite 'Unsere Beratungsbefugnis'.

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag (siehe unten). Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Die Beratungstätigkeiten für Sie erfolgen in unseren Beratungsstellen. Unsere verantwortliche Beratungsstellenleiterin wurde hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion Köln persönlich bestellt. Hinsichtlich der Bestellung gelten strenge persönliche als auch fachliche Anforderungen.

Im Folgenden finden Sie die Beitrittserklärung:

Hinweis: Hier finden Sie unsere Satzung.

 


Kosten

Ihre Kosten sind lediglich der jährliche Mitgliedsbeitrag zwischen 50,00 Euro und 260,00 Euro, je nach Höhe Ihrer Einnahmen.

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2024

Beitrag bei Einnahmen (Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich Progressionsvorbehalt):
 über 100.000 €  260,00 €
 von 90.001 € bis 100.000 €  230,00 €
 von 80.001 € bis 90.000 €  210,00 €
 von 70.001 € bis 80.000 €  190,00 €
 von 60.001 € bis 70.000 €  170,00 €
 von 50.001 € bis 60.000 €  150,00 €
 von 40.001 € bis 50.000 €  130,00 €
 von 30.001 € bis 40.000 €  110,00 €
 von 20.001 € bis 30.000 €  90,00 €
 von 10.001 € bis 20.000 €  70,00 €
 bis 10.000 €  50,00 €

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung bis spätestens 20. Januar des Beitragsjahres zu entrichten.

 


Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand spätestens 3 Monate vor Jahresende, d.h. bis 30.09., per Einschreiben mitzuteilen.